Fürth, Stein, 21. Mai 2005 Ein diesbezügliches Denk- und Handlungsverbot auf Bundesebene wird von beiden grünen Kreisverbänden strikt abgelehnt, zumal es
ihnen ziemlich unverständlich erscheint, dass selbst Rußland niedrigere Grenzwerte hat als Deutschland, ganz zu schweigen von der Schweiz.
Sie wollen daher mit einem entsprechenden Schreiben an das Bundesumweltministerium den Druck auf die Verantwortlichen erhöhen, die
die Werte der 26. BImSchV (Elektrosmog-Verordnung) hierfür massiv abzusenken. um die Strahlenbelastung sowohl den technischen Möglichkeiten,
als auch den gesundheitspolitischen Erkenntnissen anzupassen. Eine erhebliche Verringerung der Strahlenbelastung kann der Bürger, nach Ansicht der Grünen, selbst bewirken. Die beliebten, schnurlosen
"DECT-Anlagen" im Haus strahlen rund um die Uhr mit sehr viel höherer Leistung als jeder Mobilfunkmast. Im Interesse seiner Gesundheit
sollte jeder überprüfen, ob diese Bequemlichkeit wirklich nötig ist.
Kreisverband Fürth-Land und Fürth-Stadt
Die Grünen im Landkreis und der Stadt Fürth haben beschlossen, das Volksbegehren "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk", das vom 5. - 18.
Juli stattfindet zu unterstützen. Allerdings verweisen sie auf den geringen Nutzen des Volksbegehrens, das eine Genehmigungspflicht durch die
Kommunen für neue Sendeanlagen fordert, hatte doch die Grüne Landtagsfraktion bereits vor zwei Jahren einen fast gleichlautenden Antrag gestellt,
der seinerzeit abgelehnt wurde. Nach Ansicht der Grünen greift dies zu kurz, da mit diesem Instrument lediglich die örtliche Verteilung von
Sendemasten beeinflußt werden kann, die Strahlenbelastung als solche aber völlig unverändert bleibt.
Die Kreissprecher Christian Foh (Landkreis) und Lydia Bauer-Hechler (Stadt Fürth) unisono:” Zielführender erscheint uns, endlich die
Grenzwerte für die zulässige Strahlenbelastung zu senken”.
Ergänzt werden müsste, ihrer Meinung nach, das Volksbegehren mit der Auflage für die Kommunen, ein Sendemastenkataster zu erstellen und
Tabuzonen für gesundheitlich besonders gefährdete Bereiche in den Flächennutzungsplänen zu kennzeichnen.