An den Bayerischen Landtag
    Landtagsamt
    Maximillianeum
    81627 München


    Petition

    Wir bitten, folgender Petition stattzugeben:

    1. Die Soll-Bestimmung in Artikel 5 Kommunales Abgabengesetz bezüglich der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist in eine Kann-Bestimmung umzuwandeln.
    2. Das Vorhandensein einer Straßenausbaubeitragssatzung ist nicht mehr Voraussetzung für den Bezug von Bedarfszuweisungen.
    3. Langfristig ist die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung anzustreben.

    Begründung:

    1. Die im KAG, Art. 5 geforderte Straßenausbaubeitragssatzung (STRABS) ist ungerecht! Nicht alle Bürger/innen werden herangezogen, sondern stets nur ein kleiner Teil, nämlich nur die an einer Maßnahme anliegenden Grundstückseigentümer. Es wird rein nach der Grundstücksgröße und der tatsächlichen bzw. höchstzulässigen (!) Bebauung abgerechnet, nicht nach dem Verbrauch, der sich beispielsweise bei Wasser und Kanal vom Bürger beeinflussen ließe. Besonders in Kommunen auf dem Land treten große Ungerechtigkeiten auf. Die Grundstücke sind dort im Vergleich zum “Nutzungsvorteil” sehr groß und verursachen somit hohe Beiträge.

    2. Es werden nicht alle Bürger/innen gleichzeitig zu Beitragsschuldnern gemacht. U.U. kann jemand in eine Gemeinde ziehen, dort 10 -15 Jahre wohnen, dann wieder wegziehen und wurde nicht herangezogen. Ein anderer hat das Pech, im ersten Jahr gleich mit einer Straßenausbaumaßnahme beglückt zu werden und bezahlt.

    3. Ca. 50% der Gemeinden in Bayern haben diese Satzung gar nicht eingeführt (Landeshauptstadt München!). Andere dagegen haben sie, wenden sie aber nicht an, meist aus Furcht vor Protesten bzw. um die Bürger/innen zu schonen.

    4. Der Nutzungsvorteil ist nicht einsichtig: Oft werden Straßen durch Kanalbau oder Bau- bzw. Fernkraftverkehr vorzeitig sanierungsbedürftig. Der Anwohner hat trotzdem zu bezahlen. Häufig ist es so, dass die Anwohner selbst nur morgens und abends die Straße benutzen, ein Nichtanlieger, der die Straße als Weg zur Schule, Apotheke, zum Friseur, etc. nutzt, fährt u.U. die gleiche Strecke mehrmals täglich.

    5. Die Einführung einer STRABS ist unsozial. Sie führt in vielen Fällen zu sozialen Härten, da in Einzelfällen fünfstellige Beträge fällig werden. Die Bürger/innen haben schon Kfz-, Benzin-, Öko-, Mehrwert- und Grundsteuer entrichtet. Ständig werden ihnen neue Finanzopfer abverlangt (Krankenversicherung, Altersvorsorge...). In wirtschaftlich angespannten Zeiten und bei steigender Arbeitslosigkeit auch in Bayern ist eine Zwangseinführung nicht vertretbar.

    6. Die Bürger/innen haben i.d.R. kein Mitsprache- geschweige denn ein paritätisches Mitbestimmungsrecht im Gemeinderat, obwohl über ihre privaten Gelder verfügt wird!

    7. Die Satzung kann jederzeit - auch bei bereits bestehender Satzung - per Gemeinderatsbeschluss rückwirkend angewandt werden. Auch hier können die betroffenen Bürger/innen, die ja im Nachhinein zur Kasse gebeten werden, nicht mitreden.

    8. Die Satzung ist nicht mehr abschaffbar. Dies ist eine Einschränkung des Spielraums zukünftiger Generationen und ein Verstoß gegen die von der Bundesrepublik unterzeichnete Agenda 21.

    9. Viele Gemeinden, die nicht in Finanznot sind oder eine sozial verantwortliche und bürgerfreundliche Politik betreiben möchten, wenden sie daher nicht an. Wieder eine Ungerechtigkeit, durch die u.U. Bürger/innen in einer Nachbargemeinden ein und desselben Landkreises ungleich behandelt werden. Dies ist ein weiterer Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des KAG.

    10. Der Verwaltungsaufwand für die umständlichen Berechnungen ist hoch und übersteigt gerade in kleineren Landgemeinden die Kräfte. Die Personalkosten stehen hier in einem schlechten Verhältnis zum Nutzen, besonders dann, wenn Widersprüche eingehen.

    11. An der Rechtsprechung lässt sich ablesen, dass die Einteilung in Abrechnungsgebiete bei den Bürger/innen vielfach zu Protesten reizt, weil ja irgendwo der “Schnitt” gemacht werden muss. Die Abrechnungsgebiete können aber nicht gleich bei der Einführung der Satzung eingeteilt werden, sondern erst im Zuge der betreffenden Maßnahme. Somit haben die Bürger/innen keine Beitragssicherheit mehr!

    12. Die STRABS ist ein Hemmschuh für das Wirtschaftswachstum einer Kommune. Gerade Unternehmen besitzen große Firmengelände und eine hohe GFZ! Somit wird durch schlechtere Standortfaktoren die Wettbewerbsfähigkeit gemindert.

    13. Die Zwangseinführung der STRABS, wie sie zunehmend von Landratsämtern durchgesetzt wird, unterhöhlt das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Kommunen!

    14. Die Einführung einer solchen Satzung sollte daher auch allein im Ermessen der Gemeinden liegen.

    15. Es liegt das Dilemma vor, dass viele Gemeinden bereits Flickschusterei an ihren Satzungen betreiben, denn die Rechtsprechung fordert oft Satzungsänderungen bzw. Neuerlass. Selbst die Mustersatzung des bayerischen Innenministeriums wurde in Teilen vom VGH für nichtig erklärt! Hier feiert die Bürokratie fröhliche Urständ. Politisch verursachte Finanznöte sind nicht vom Bürger zu verantworten. Die STRABS ist kein Allheilmittel, sondern regt zunächst und gerade auch in Koppelung mit den Bedarfszuweisungen wieder dazu an, Gelder, die gar nicht da sind, unnötig zu verschwenden und Kredite für unsere Nachkommen aufzunehmen, anstatt langfristig solide Finanzpolitik zu betreiben!

    Andrea Fischer und Norbert Schikora, 11. September 2003