Unsere Fragen und ihre Antworten der unteren
    Naturschutzbehörde zur Leichendorfer Eiche

    Zirndorf, 14. April 2010

    Frage 1:
    Aus welchen Gründen (und ggf. Richtlinien) wurde der Status eines Naturdenkmals aufgehoben?

    Die Eiche stirbt langsam und unaufhaltsam ab, da nicht etwa dem Baum eigentümliche Krankheiten oder ein bekämpfbarer Schädlingsbefall Ursache für das Absterben sind, sondern die Standortbedingungen, insbesondere ein stark gesunkener Grundwasserstand. Ich habe dem Baum den Schutzstatus entzogen, weil die wesentlichen Kriterien des Art. 9 Bayerisches Naturschutzgesetz, Naturdenkmäler, also Schönheit, Seltenheit, Eigenart, ökologische, wissenschaftliche, geschichtliche, volks- oder heimatkundliche Bedeutung nicht mehr auf den Baum zugetroffen haben. Die Lage im besiedelten Raum hat auch die Chance verwehrt, den Baum als Lebensstätte verfallen zu lassen wegen der unvermeidlichen Verkehrssicherungspflicht.

    Frage 2:
    Welche Möglichkeiten hat(te) Ihre Behörde auch danach, Vorsorge (z.B. ein Moratorium bzgl. einer Fällung) für den Baum zu treffen, bzw. dem Grundstücksbesitzer Auflagen zu erteilen oder ein Mitspracherecht bei Maßnahmen mit dem Baum auszusprechen?

    Mit dem Aufheben des Einzelschutzes gem. Art. 9 Bayerisches Naturschutzgesetz hat die Naturschutzbehörde bewusst auf Möglichkeiten oder Berechtigungen verzichtet, künstliche Lebensverlängerungen für den Baum zu fordern.

    Frage 3:
    Ist es richtig, dass sich diese Eiche im "Außenbereich" befindet, und damit die Stadt Zirndorf oder Ihre Behörde keinerlei Handhabe gegen dieses "Köpfen", evtl. sogar eine spätere Entfernung hat, bzw. haben kann. Sprich, dass es einzig und allein dem Grundstückseigentümer überlassen ist, was mit dem Baum geschieht?

    Das ist richtig!

    Frage 4:
    Sind alle Möglichkeiten der - auch der kommunikativen - Zusammenarbeit mit der Stadt Zirndorf zum langfristigen Erhalt dieses Baumes ausgeschöpf worden?

    Bereits vor dem Aufheben des Einzelschutzes sind die Mitarbeiter der Stadtgärtnerei ausführlich darüber informiert worden, dass der Baum „zum Sägen freigegeben werden“ soll.

    Frage 5:
    Lassen sich aus dem Sachverhalt insgesamt Maßnahmen und Möglichkeiten ableiten, die so etwas zukünftig verhindern oder zumindest erschweren können?

    Die Naturschutzbehörde wird auch weiterhin dort mit Engagement Natur in ihrer eigentümlichen Vielfalt und Schönheit schützen, wo es sinnvoll ist.