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Frage 1: Aus welchen Gründen (und ggf. Richtlinien) wurde der Status eines Naturdenkmals aufgehoben? Die Eiche stirbt langsam und unaufhaltsam ab, da nicht etwa dem Baum eigentümliche Krankheiten oder ein bekämpfbarer Schädlingsbefall Ursache für das Absterben sind, sondern die Standortbedingungen, insbesondere ein stark gesunkener Grundwasserstand. Ich habe dem Baum den Schutzstatus entzogen, weil die wesentlichen Kriterien des Art. 9 Bayerisches Naturschutzgesetz, Naturdenkmäler, also Schönheit, Seltenheit, Eigenart, ökologische, wissenschaftliche, geschichtliche, volks- oder heimatkundliche Bedeutung nicht mehr auf den Baum zugetroffen haben. Die Lage im besiedelten Raum hat auch die Chance verwehrt, den Baum als Lebensstätte verfallen zu lassen wegen der unvermeidlichen Verkehrssicherungspflicht. Frage 2: Mit dem Aufheben des Einzelschutzes gem. Art. 9 Bayerisches Naturschutzgesetz hat die Naturschutzbehörde bewusst auf Möglichkeiten oder Berechtigungen verzichtet, künstliche Lebensverlängerungen für den Baum zu fordern. Frage 3: Das ist richtig! Frage 4: Bereits vor dem Aufheben des Einzelschutzes sind die Mitarbeiter der Stadtgärtnerei ausführlich darüber informiert worden, dass der Baum „zum Sägen freigegeben werden“ soll. Frage 5: Die Naturschutzbehörde wird auch weiterhin dort mit Engagement Natur in ihrer eigentümlichen Vielfalt und Schönheit schützen, wo es sinnvoll ist. |