a) Haupterschließungsstraße:
Straße, die der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig
dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr dient und keine Hauptverkehrsstraße ist (umlagefähige Kosten 159.042,18 €)
b) Hauptverkehrsstraße:
Straße, die ganz überwiegend dem durchgehenden inner-und überörtlichen Durchgangsverkehr dient(umlagefähige Kosten 106.432,22 €).
- Mit 15 gegen 14 Stimmen wurde beschlossen, die Schwabacher Straße nicht als Hauptverkehrsstraße einzustufen.
- Mit 15 gegen 14 Stimmen wurde beschlossen, zur Festlegung der Einstufung eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht einzuholen.
Hintergründe und Bemerkungen:
Zitat aus der Sitzungsvorlage des TOP 19 der Stadtratssitzung vom 26.08.2009:
"Die Gesamtbaukosten laut Kostenschätzung betragen 550.000.- EUR. Für die Umlage in Höhe von ca. EUR 240.000.-
entsprechend der StrABS müssen gegenüber des erstgenannten Planungsumfangs weitere Grundstücke herangezogen werden."
Gegenüber der zitierten Kosten, haben sich während des Baus eine Kostenreduzierung wg. des Abzug
des Kriegerdenkmals und ein Abzug in Höhe von 12.500.- EUR für den schlechten Unterbau der vom Landkreis übernoommenen Straße ergeben.
Letzterer wurde vergeblich versucht vom Landkreis einzufordern. Trotzdem wurde dieser Betrag bei der Summe der Umlage abgezogen.
Alles in allem sind beide Varianten schon eine erhebliche Verbesserung gegenüber den ersten Hiobsbotschaften.
Schwer tut man sich, wenn man die Definitionen der beiden Varianten a) und b) im Gegensatz zu der Absicht der Stadt sieht,
diese - auf 30 km/h begrenzte Straße - als Anliegerstraße zu definieren, was den Anliegern einen noch höheren Beitrag abverlangen würde.
Aus diesem Zusammenhang heraus haben wir der Beurteilung dieser Einstufung durch die Kommunalaufsicht zugestimmt.
"Leichendorfer Straße ist „eine ganz heiße Sache" (FN am 04.11.2011)