Gewässer-Streit beschäftigt die Kreistagsfraktion

„Bei dem Streit geht es im Kern um die Frage: Was ist die Definition eines Gewässers?“ (BR)

Eine Frage, für die auch unsere Kreistagsfraktion eine Antwort haben möchte, nachdem dies bislang augenscheinlich immer noch nicht (!) geklärt ist, trat das neue Gesetz ja bereits am 01.08.2019 in Kraft.
Hierzu und auch zu anderen Punkten des neuen Naturschutzgesetzes ergehen im Kreistag folgende Anfragen :

„die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat zu dem am 24.07.2019 verabschiedeten neuen Naturschutzgesetz folgende Anfragen, um deren Beantwortung wir im anstehenden Umwelt- und Verkehrsausschuss oder der nächsten Kreistagssitzung bitten:

  • 1) Zum Personal- und Sachaufwand:
    Ist aufgrund der vielfältigen und neuen Aufgaben eine Erweiterung der Unteren Naturschutzbehörde geplant? Wenn ja, in welchem Umfang?
  • 2) Zu Art. 5b, Abs. 4 Aufbau Biotopverbund
    Wie sieht die geplante Vorgehensweise im Landkreis Fürth aus und welche Maßnahmen sind hierzu bislang angedacht?
  • 3) Zu Art. 5b, Abs. 5 Gewässerrandstreifen
    Wie sieht die Planung für die kooperative Umsetzung der natur- und artenschutzverträglichen Bewirtschaftung bei den Gewässerrandstreifen im Landkreis Fürth aus? Welche Umsetzungszeiträume sind hierfür angedacht?“