Am 8. März 2026 finden die nächsten Kommunalwahlen in Bayern statt. Dann wird in allen kreisfreien Städten der Stadtrat und in allen Landkreisen der Kreistag gewählt – und damit in der Regel auch der erste Bürgermeister bzw. der Oberbürgermeister bestimmt. Anders als bei der Landtagswahl sind nicht nur deutsche Staatsbürger wahlberechtigt. Auch volljährige EU-Bürger, die seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis wohnen, dürfen an die Urne.
Die Anzahl an Stimmen, die man bei der Wahl des Stadt- oder Gemeinderats vergeben kann, entspricht der Anzahl der Mitglieder im Rat. Und die hängt von der Anzahl der Einwohner ab. Acht Räte sind das Minimum, Gemeinden mit über 5.000 und maximal 10.000 Einwohnern haben hingegen schon 20 Sitze im Gemeinderat. Am größten ist der Stadtrat mit 80 Mitgliedern in München, in Nürnberg gibt es 70 Stadträte. In Oberasbach hat der Stadtrat 24 Sitze. Jeder Wahlberechtigte in Oberasbach hat also 24 Stimmen zu vergeben.
Vorsitzender des Stadt- oder Gemeinderats ist der erste Bürgermeister – auch das eine Position, die am 15. März 2020 an vielen Orten neu besetzt wird, so auch in Oberasbach. Für die Wahl des Bürgermeisters erhält jeder Wahlberechtigte eine Stimme. Erhält kein Kandidat eine absolute Mehrheit (mehr als 50 %), gehen die zwei stärksten Bewerber an einem zweiten Termin in eine Stichwahl.
Außerdem werden in den Landkreisen die Mitglieder des Kreistags sowie ein Landrat oder eine Landrätin bestimmt. Auch hierbei hat man für den Kreistag so viele Stimmen, wie dieser Sitze hat. Der Landkreis Fürth hat 60 Sitze. Jeder Wahlberechtigte in Oberasbach hat also 60 Stimmen für den Kreistag zu vergeben.
Für die Wahl des Landrats erhält jeder Wahlberechtigte lediglich eine Stimme. Auch hier gilt: Erhält kein Kandidat eine absolute Mehrheit, gehen die zwei stärksten Bewerber an einem zweiten Termin in eine Stichwahl.
Panaschieren und Kumulieren
Bei einer Kommunalwahl spielen die Begriffe „Panaschieren“ und „Kumulieren“ eine große Rolle. Die Wahlzettel sind deshalb so riesig, weil bei dieser Wahl die Person vor der Partei steht. Man kann zwar die ganze Partei bzw. Liste wählen (Listenwahl), kann aber auch seine Stimmen auf einzelne Bewerber verteilen. Dabei hat der Wähler so viele Stimmen, wie Gemeinde-, Stadt- oder Kreisräte zu wählen sind (in Oberasbach 24). Dabei darf der Wähler einem Bewerber mehrere, höchstens aber drei Stimmen geben – das nennt man kumulieren oder auch häufeln. Panaschieren bedeutet, dass der Wähler auch Kandidaten verschiedener Listen wählen kann.
Bei der Wahl kann auch eine Liste als Ganzes markiert werden. Ohne weitere Markierungen erhält dann jeder Listenkandidat eine Stimme. Zwei oder dreifach aufgeführte (vorkumulierte) Kandidaten erhalten entsprechend mehr Stimmen. Allerdings kann kein Kandidat mehr als drei Stimmen erhalten. Werden auch Stimmen an Kandidaten anderer Parteien Stimmen verteilt, reduzieren sich die Stimmen der markierten Liste entsprechend. Man kann auch einen Kandidaten durchstreichen. Dann bekommt er keine Stimme von der Liste.
Auswertung
Bei der Auswertung werden zuerst alle Stimmen an die gewählten Personen berücksichtigt, danach werden die Stimmen an die Kandidaten auf der markierten Liste in der Reihenfolge des Listenplatzes verteilt. Gestrichene Kandidaten bleiben dabei unberücksichtigt. Auf der Liste stehen die dreifach aufgeführten Kandidaten vor den doppelt aufgeführten (Vorkumulieren) und diese vor den einfach aufgeführten Kandidaten.
Wann gibt es eine Stichwahl?
Stichwahlen sind nur für Bürgermeister und Landräte möglich. Zu einer Stichwahl kommt es immer dann, wenn mehrere Kandidaten zur Auswahl stehen, im ersten Wahlgang aber keiner von ihnen die absolute Mehrheit, also mehr als 50 Prozent der Stimmen, auf sich vereinen konnte. In diesem Fall treten die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen ein zweites Mal gegeneinander an. Sollte es in Oberasbach zu einer Stichwahl kommen, so findet diese am Sonntag 22. März statt.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Kommunalwahl 2026 Stadt Oberasbach
https://www.gruene-bayern.de/so-funktioniert-das-wahlsystem/
Kommunalwahl Bayern 2026: Stimmzettel richtig ausfüllen – so geht „Kumulieren“ und „Panaschieren“
Wahlhilfe-Heft der Bayerischen Staatsregierung
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