(Angenommen) Antrag: Prüfung zur Errichtung eines Pflegestützpunktes

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen beantragt, die Verwaltung möge prüfen, wie sich die Errichtung eines Pflegestützpunktes im Landkreis Fürth auf die bereits bestehenden Strukturen auswirkt und inwieweit Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen davon profitieren würden.

Begründung:

Die durchschnittliche Lebenserwartung wird höher und auch die Bevölkerungsprognosen bestätigen einen wachsenden Anteil älterer Menschen in unserer Gesellschaft. Schon heute hat die deutsche Bevölkerung ein Durchschnittsalter, das weltweit zu den höchsten zählt (Bundesregierung,2020). Neben dem demografischen Wandel sind vor allem der medizinische und technische Fortschritt dafür verantwortlich, dass es immer mehr pflegebedürftige Menschen gibt. 2021 lebten in Deutschland rund 5,0 Millionen Pflegebedürftige Menschen, 4,17 Millionen davon oder 84% wurden zu Hause versorgt (Statistisches Bundesamt 2023). Eine ähnliche Entwicklung ist auch im Freistaat Bayern und im Landkreis Fürth zu verzeichnen (Bayrisches Staatministerium Gesundheit und Pflege 2021; Landkreis Fürth 2020).

Dieser hohe Anteil an zu Hause versorgten Pflegebedürftigen resultiert nicht allein aus dem Wunsch, in vertrauter Umgebung bleiben zu wollen, sondern die häusliche Pflege trägt im Wesentlichen dazu bei, dass das Gesundheits- und Sozialsystem nicht überlastet und eine pflegerische Versorgung für alle gewährleistet werden kann. Dies hat das Bayrische Staatministerium für Gesundheit und Pflege erkannt und empfiehlt deshalb den Kreisfreien Städten und Landkreisen die Errichtung von Pflegestützpunkten (Bayrisches Staatministerium Gesundheit und Pflege 2021).

Der Freistaat Bayern fördert derzeit den kommunalen Anteil von Pflegestützpunkten (50% der Kosten müssen von den Pflegekassen getragen werden) für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft mit jährlich bis zu 20.000 Euro (Bayerisches Staatsministerium Gesundheit und Pflege 2015). Nachdem die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI keine Angehörigenarbeit im Sinne der Förderrichtlinien des Bayerischen Netzwerk Pflege darstellt, würde dies für die Fachstellen für pflegende Angehörige bedeuten, dass Sie sich auf die idealtypischen Aufgaben der Fachstellen konzentrieren können, nämlich die Beratung, Entlastung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen (Bayrisches Staatministerium Gesundheit und Pflege 2021).

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