Bei der Kommunalwahl können die Stimmen kreuz und quer über den Stimmzettel verteilt und Kandidierende auf mehreren Listen angekreuzt werden (panaschieren). Einzelnen Kandidierenden können bis zu drei Stimmen gegeben werden (kumulieren).
Aber Vorsicht: Wer den Überblick verliert und zu viele Stimmen abgibt, dessen Stimmzettel wird ungültig. Wem das zu viel Aufwand ist, der kann auch einfach die Liste einer Partei ankreuzen.
Die Stimmen werden dann in der angeführten Reihenfolge verteilt.
BRIEFWAHL – SO GEHT’S
Briefwahlantrag (kommt mit der Wahlbenachrichtigung) ausgefüllt und unterschrieben ans Wahlamt senden oder online oder persönlich im Wahlamt beantragen. Ein Telefonanruf reicht dafür nicht aus! Wählen, ausfüllen und auf jeden Fall darauf achten, den Wahlschein rechtzeitig abzusenden: Nur Briefe, die bis 18 Uhr am Wahltag im Amt eingehen, werden ausgezählt.
