Antrag: Hybride Ausschusssitzungen einführen!

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Einführung von hybriden Ausschusssitzungen in bestimmten Fällen:

  1. Ist es aufgrund der vorgesehenen Tagesordnung absehbar, dass die Sitzung mit hoher Wahrscheinlichkeit weniger als 30 Minuten dauern wird (z.B. aufgrund von einstimmigen Vorberatungen und / oder wenigen TOP), so ist die Sitzung primär virtuell anzuberaumen, so dass nur die Sitzungsleitung vor Ort zu erscheinen hat (siehe Art. 41a LKrO). Die Möglichkeit der Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Presse an öffentlichen Sitzungen muss entsprechend durch Teilnahme vor Ort oder über sichere virtuelle Alternativen gewahrt bleiben.
  2. Ist es aufgrund von unverschiebbaren beruflichen Verpflichtungen, notwendiger Sorgearbeit oder der gesundheitlichen Verfassung, einer Kreisrätin oder einem Kreisrat nicht möglich vor Ort an einer anberaumten Ausschusssitzung teilzunehmen, so ist, soweit dies die Teilnahme ermöglichen sollte, selbige virtuell zu ermöglichen.

Die Geschäftsordnung des Landkreises Fürth ist dahingehend anzupassen.
Eine adäquate technische Lösung für die sichere Durchführung von Nichtöffentlichen Sitzungen, sowie Abstimmungen soll von der Verwaltung identifiziert und eingeführt werden und damit verbundene Schulungen für Kreisrätinnen und Kreisräte sollen angeboten werden.

Begründung:

Die Corona-Pandemie hat innerhalb von kurzer Zeit dazu geführt, dass viele bis dato für Digitalisierung ungeeignet erscheinende Situationen, zwangsläufig digitalisiert werden mussten. Die bayerische Staatsregierung hat in diesem Zusammenhang auch der kommunalen Gremienarbeit, zunächst befristet, den Weg in die digitale Sitzung geebnet. Seit Anfang diesen Jahres ist durch Art. 41a der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern „Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild Übertragung“, die hybride Sitzungsform auch rechtlich fest im Freistaat verankert und zulässig (siehe: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLKrO-41a).

Nach zweijähriger Probephase und Evaluation ist das bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration abschließend zu einer positiven Einschätzung dieser neuen Sitzungsform gelangt. Eine ausführliche Begründung dieses Ergebnisses lässt sich aus dem Schreiben vom 29.9.22 besagten Staatsministeriums an die Landtagspräsidentin entnehmen (siehe: https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/kub/b1-1413-6-70-13_evaluation_hybridsitzungen__reinschrift_.pdf), die abschließend wie folgt zusammengefasst wurde:

„Nach den gesammelten Erfahrungen erscheint die Zuschaltmöglichkeit für Mitglieder zu Sitzungen kommunaler Gremien als geeignetes Instrument, die Vereinbarkeit kommunaler Ämter mit beruflichen und privaten Interessen und Zwängen zu verbessern, letztlich auch den Anteil von Frauen in kommunalen Ämtern zu erhöhen sowie das berufsmäßige und ehrenamtliche Engagement auf kommunaler Ebene allgemein zu unterstützen“

Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen unterstützt die Argumentation des Staatsministeriums für mehr Vereinbarkeit von Ehrenamt mit Beruf und Privatleben für beide oben angeführten Fälle.

Weitere Argumente:

  • Ökologie: Zusätzlich ist zudem der ökologische Aspekt im Fall 1 (Sitzungen unter 30 Minuten) zu betrachten. Da Kreisrätinnen und Kreisräte aus dem gesamten Landkreis zu Ausschusssitzungen anreisen, ist eine Anreise – besonders dann wenn sie mit dem PKW erfolgt – für sehr kurze Sitzungen ökologisch nicht vertretbar, wenn adäquate digitale Alternativen existieren.
  • Ökonomie: Überdies ist die Abmeldung beim Arbeitgeber für mehrere Stunden und der damit einhergehende Ausfall an Arbeitsleistung aufgrund einer sehr kurzen Sitzung (Fall 1) auch aus volkswirtschaftlicher Perspektive negativ zu bewerten und sollte vermieden werden, wenn adäquate digitale Alternativen existieren.
  • Stärkung der Demokratie: Die Reduktion von Ausfallzeiten von Kreisrätinnen und Kreisräten aufgrund beruflicher und privater Konflikte mit dem Ehrenamt (Fall 2), die durch die digitale Teilnahmemöglichkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit nur in geringerem Maße entstehen, stärkt des Weiteren die Demokratie insgesamt, da Partizipation besser möglich gemacht wird.

Die Einführung der hybriden Sitzung kann somit eine deutliche Verbesserung der Gremienarbeit darstellen und darüber hinaus dabei unterstützen die Digitalisierung im Landkreis weiter voranzubringen.


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